Im Rahmen eines Policendarlehens wird dem Versicherungsnehmer eine Vorauszahlung aus seiner Lebensversicherungsvertrag gewährt. Ein Policendarlehen kann jedoch nur dann gewährt werden, wenn der Vertrag auch tatsächlich eine sicher zu erbringende Leistung vorsieht. Da eine Risikolebensversicherung beispielsweise nur dann zahlt, wenn innerhalb der Vertragslaufzeit der Tod des Versicherungsnehmers eintritt, kann auf eine Risikolebensversicherung kein Policendarlehen gegeben werden. Das Policendarlehen wird häufig als Alternativfinanzierung von Menschen genutzt, die ihre bestehende Lebensversicherung aus finanziellen Gründen eigentlich kündigen oder verkaufen müssten.