Das erstrangige Darlehen ist besonders wichtig beim Kauf einer Immobilie. Diese Darlehensart wird nämlich beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung an oberster bzw. an erster Stelle im Grundbuch eingetragen. Kommt es bedauerlicherweise zu einer Zwangsversteigerung der Immobilie, so wird zuerst die Bank bedient, die das erstrangige Darlehen gewährt hat. Sollte danach noch Geld übrig bleiben, so werden auch die Banken bedacht, die für die Gewährung der danach folgenden Darlehen zuständig sind.